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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen Drucken
1. Vertragsinhalt

Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der DATABLOCK GbR erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäfts-und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn DATABLOCK GbR sie schriftlich bestätigt. Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit im Angebot nicht eine Bindungsfrist schriftlich vereinbart ist. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen und Vertragsänderungen, sind nur verbindlich wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2. Preise und Vertragsbedingungen

Die Preise verstehen sich ab Lager inkl. Verpackung. Mehrwertsteuer, sonstige Steuern und Abgaben zum Zeitpunkt der Lieferung werden in jeweils gesetzlicher Höhe berechnet. Soweit nichts ausdrücklich vereinbart wurde, sind Zahlungen ohne jeden Abzug fällig.

Zahlungen sind entweder per Überweisung auf eines der angegebenen Konten oder aber durch Scheck oder bar zu erfolgen. Maßgeblich für den Zahlungseingang ist die tatsächliche, endgültige und unwiderrufliche Gutschrift auf dem Konto von DATABLOCK GbR. Eventuell durch den Zahlungsvorgang verursachte Kosten oder Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Unabhängig von der Bestimmung des Käufers ist DATABLOCK GbR berechtigt, Zahlungseingänge zunächst auf Kosten und Zinsen und bei mehreren fälligen Forderungen jeweils auf die älteste Forderung zu berechnen. Ab Fälligkeit ist der Kaufpreis  mit 5% zu verzinsen. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug ( ab erster Zahlungserinnerung ), hat er den Kaufpreis mit 6% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. DATABLOCK GbR ist darüber hinaus berechtigt, für jede Zahlungserinnerung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von € 10,- zu verlangen sowie bis zum Zahlungseingang weitere Lieferungen an den Käufer zurückzuhalten. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Käufer kann nur mit von DATABLOCK GbR schriftlich anerkannten bzw. rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen bzw. wegen dieser Ansprüche ein Zurückhaltungsrecht geltend machen. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird ein Scheck nicht eingelöst oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist DATABLOCK GbR berechtigt, die gesamte Restschuld fälligzustellen, auch wenn DATABLOCK GbR Schecks angenommen hat. DATABLOCK GbR ist außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

3. Lieferungen und Gefahrenübergang

Die von DATABLOCK GbR genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Einhaltung einer als verbindlich bezeichneten Lieferfrist setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die DATABLOCK GbR die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von DATABLOCK GbR eintreten, hat DATABLOCK GbR auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen DATABLOCK GbR, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Liegt der Grund für eine Verzögerung der Lieferung im Einflußbereich des Käufers und ist von DATABLOCK GbR nicht zu vertreten, ist DATABLOCK GbR berechtigt, nach Meldung der Versandbereitschaft die Ware auf Kosten des Käufers zu verwahren. Bei Überschreitung eines verbindlichen Versand- und Liefertermins kann der Käufer erst hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten, wenn eine vom Käufer nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich gesetzte Nachfrist von einem Monat abgelaufen ist. DATABLOCK GbR ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen, die DATABLOCK GbR aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig entstehen, Eigentum von DATABLOCK GbR. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware wir der Käufer auf das Eigentum von DATABLOCK GbR hinweisen und DATABLOCK GbR unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden verträgt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist DATABLOCK GbR berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der DATABLOCK GbR gegebenen Sicherheiten dir Forderung von DATABLOCK GbR gegen den Käufer um mehr als 20%, wird DATABLOCK GbR auf Verlangen des Käufers nach eigener Wahl Sicherheiten freigeben.

5. Gewährleistung

DATABLOCK GbR gewährleistet, daß die gelieferten Waren frei von Material- und Fabrikationsmängeln sind. Dies gilt nicht für Mängel, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Installation, Benutzung bzw. Bedienung oder auf von DATABLOCK GbR nicht ausdrücklich autorisierte Nachbesserungsarbeiten, Wartungstätigkeiten oder Änderungen zurückgehen. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, entfällt jede Gewährleistung. Der Käufer hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind DATABLOCK GbR unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. DATABLOCK GbR leistet Gewähr nach ihrer Wahl, entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn DATABLOCK GbR einen anerkannten Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens einem Monat fruchtlos abgelaufen ist. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers erlöschen, wenn das mangelhafte Teil nach Aufforderung nicht unverzüglich an DATABLOCK GbR gesandt wird. DATABLOCK GbR kann die Annahme zurückgelieferter Waren verweigern, wenn DATABLOCK GbR nicht zuvor vom Grund der Rücksendung schriftlich unterrichtet und DATABLOCK GbR nicht Gelegenheit gegeben wurde, den geltend gemachten Schaden zu überprüfen.

Die Beseitigung anerkannter Mängel erfolgt unentgeltlich nach Wahl von DATABLOCK GbR entweder bei DATABLOCK GbR oder beim Käufer.  Ansprüche auf Ersatz mittelbarer oder unmittelbarer Schäden sowie von Aus- und Einbaukosten sind ausgeschlossen. DATABLOCK GbR haftet nicht für Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Bei Installation haftet DATABLOCK GbR für Sach- und Personenschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Vermögensschäden nur bei Vorsatz. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistungen für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.  Gewährleistungsansprüche gegen DATABLOCK GbR stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

6. Allgemeines

Rechte aus dem Vertragsverhältnis zwischen DATABLOCK GbR und dem Käufer sind weder ganz noch teilweise ohne gegenseitiges Einverständnis übertragbar mit Ausnahme reiner Geldansprüche. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen DATABLOCK GbR und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist Rendsburg ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teils verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt eine Regelung zu treffen, die dem angestrebten Erfolg unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften so nah wie möglich kommt.